Professionelle EMAS-Beratung

Effizient zur EMAS-Validierung: Wir begleiten Sie von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zur erfolgreichen Validerung Ihres Umweltmanagementsystems (UMS) nach dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) und Eintragung Ihres Unternehmens in das öffentliche EMAS-Register.

Umweltmanagement nach EMAS

Warum ist ein systematisches Umweltmanagement nach EMAS so entscheidend?

Ein Umweltmanagementsystem nach EMAS bietet mehr als nur Richtlinien: Es steht für messbare Umweltleistung, rechtliche Sicherheit und glaubwürdige Kommunikation durch die validierte Umwelterklärung.

Mit klaren Strukturen, aktiver Mitarbeitereinbindung und regelmäßiger externer Prüfung fördert EMAS eine echte Umweltkultur im Unternehmen. Technische Hilfsmittel und gezielte Schulungen unterstützen dabei, das volle Potenzial auszuschöpfen.

Unsere Beratung begleitet Sie kompetent bei Aufbau, Umsetzung und Weiterentwicklung – für ein nachhaltiges, geprüftes Umweltmanagement mit echtem Mehrwert.

Unsere EMAS-Beratung

In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre umweltrelevanten Anforderungen und erarbeiten ein passgenaues Maßnahmenpaket zur Einführung oder Optimierung Ihres Umweltmanagementsystems nach EMAS.

Unser Angebot:

  • Aufbau oder Weiterentwicklung eines EMAS-konformen Umweltmanagementsystems

  • Beratung zur Verbesserung der Umweltleistung und Erstellung der Umwelterklärung

  • Schulungen zur Förderung eines gelebten Umweltbewusstseins im Unternehmen

  • Begleitung bei internen Audits und Vorbereitung auf die Validierung durch Umweltgutachter

Auf Wunsch integrieren wir auch branchenspezifische Anforderungen oder Risikomanagementaspekte.

Mit uns positionieren Sie sich als nachhaltiges und glaubwürdiges Unternehmen – rechtssicher, zukunftsorientiert und umweltbewusst.

Ihre Vorteile

Profitieren Sie von unserer Zusammenarbeit

Sicherheit

Mit einem professionell implementierten Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS reduzieren Sie nachhaltig Umweltrisiken und schaffen klare Strukturen für einen effizienten Umgang mit Ressourcen. So minimieren Sie potenzielle Gefahren für Mensch und Natur und legen ein solides Fundament für eine zukunftssichere Unternehmensstrategie.

Geschwindigkeit

Dank bewährter Methoden und standardisierter Prozesse können wir Optimierungspotenziale in Ihrem UMS schnell aufdecken und maßgeschneiderte Maßnahmen umsetzen. Das beschleunigt nicht nur die Einführung, sondern gewährleistet auch eine zügige und langfristig wirksame Verbesserung Ihrer Umweltleistung.

Kundenvertrauen

Ein konsequentes und zertifiziertes Umweltmanagement stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihr verantwortungsvolles Handeln. Transparente und verlässliche Prozesse bilden die Basis für stabile Geschäftsbeziehungen und verschaffen Ihnen einen Wettbewerbsvorteil in Zeiten steigender Umweltanforderungen.

Integrativer Ansatz

Wir binden neue Vorgaben oder Anpassungen entweder in Ihre bestehenden Systeme ein oder stellen Ihnen eine geeignete Plattform zur Verfügung. Auf diese Weise werden alle relevanten Abläufe nahtlos und effizient in Ihr Umweltmanagementsystem integriert – für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung.

Persönliche Betreuung vor Ort

Anders als viele unserer Mitbewerber stehen wir Ihnen persönlich vor Ort zur Seite, wann immer Sie uns benötigen.

Ablauf einer EMAS Beratung und Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS)

Unsere erfahrenen Umweltgutachter kennen die Anforderungen, Risiken und Optimierungspotenziale einer EMAS-Validierung in Unternehmen und Behörden genau. Wir bieten Ihnen eine branchenübergreifende Beratung – gestützt auf langjährige Erfahrung unter anderem im Gesundheitswesen, in der Finanzdienstleistung und in der Telekommunikation. Profitieren Sie von unserer spezialisierten Unterstützung, um sämtliche Umweltanforderungen sicher zu erfüllen und ein leistungsfähiges, konformes Umweltmanagementsystem aufzubauen.

1. Setup

Wir arbeiten eng mit Ihrem Management, Ihren Umweltmanagementbeauftragten sowie den relevanten Fachabteilungen zusammen, um den aktuellen Stand Ihres Umweltmanagements zu erfassen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Unser Ziel ist es, gemeinsam ein individuelles Umweltmanagementsystem (UMS) nach den Anforderungen der EMAS-Verordnung (Eco-Management and Audit Scheme) zu entwickeln, das zusätzlich branchenspezifische Besonderheiten sowie Ihre Unternehmensziele berücksichtigt.

2. Analyse

Unser erfahrenes Team analysiert Ihre bestehenden Prozesse, Strukturen und Abläufe. Dabei ermitteln wir Schwachstellen, bewerten Ihre Umweltauswirkungen und prüfen, inwieweit die Anforderungen der EMAS-Verordnung sowie der zugrunde liegenden ISO 14001-Norm bereits erfüllt sind. Eine detaillierte Umweltprüfung (Initial Review) dient als Grundlage, um relevante Umweltaspekte, Risiken und Optimierungspotenziale zu priorisieren.

3. Konzept

Auf Basis der Analyseergebnisse entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept zur Einführung oder Weiterentwicklung Ihres Umweltmanagementsystems gemäß EMAS. Dieses Konzept beschreibt die organisatorischen, technischen und dokumentarischen Maßnahmen zur Erfüllung aller EMAS-Anforderungen, einschließlich der Erstellung einer Umwelterklärung. Dabei zeigen wir Ihnen verschiedene Umsetzungsoptionen auf, sodass Sie die für Ihr Unternehmen passende Strategie wählen können.

4. Lösung

Wir begleiten Sie bei der schrittweisen Einführung und Umsetzung eines EMAS-konformen Umweltmanagementsystems. Dazu gehören unter anderem die Dokumentation der relevanten Prozesse, die Implementierung umweltorientierter Abläufe, die Schulung Ihrer Mitarbeitenden sowie die Erstellung einer validierungsfähigen Umwelterklärung. Alle Maßnahmen werden individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und auf eine erfolgreiche Validierung durch einen Umweltgutachter ausgerichtet.

5. Reporting

Während der Implementierung erhalten Sie regelmäßige Fortschrittsberichte, Statusupdates und eine vollständige Dokumentation aller Maßnahmen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Erstellung Ihrer Umwelterklärung, die verständlich, nachvollziehbar und validierungsfähig gestaltet wird. So stellen wir sicher, dass Sie alle Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllen und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit schaffen.

6. Beratung

Auch nach der erfolgreichen Validierung unterstützen wir Sie mit einer kontinuierlichen Beratung. Wir begleiten Sie bei der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung Ihres EMAS-Systems, der Aktualisierung Ihrer Umwelterklärung und der Durchführung interner Audits. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) gewährleistet, dass Ihr Umweltmanagementsystem nachhaltig erfolgreich bleibt und stets den aktuellen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen entspricht. Unsere Berater stehen Ihnen dabei als langfristige, strategische Partner zur Seite.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)

Was ist EMAS und welches Ziel verfolgt das System?

EMAS ist das freiwillige Umweltmanagement- und Audit-System der Europäischen Union. Es bietet Organisationen einen methodischen Rahmen, um ihre Umweltleistung systematisch zu erfassen, kontinuierlich zu verbessern, transparent zu berichten und extern prüfen zu lassen. Damit geht EMAS über reines Compliance-Management hinaus: Es verknüpft Managementsystem-Logik (Plan-Do-Check-Act), jährliche Leistungskennzahlen, rechtliche Vollständigkeitsprüfungen und öffentliche Rechenschaft in einer integrierten Struktur.

Zentrale Rechtsquelle ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 („EMAS III“). Sie wurde u. a. durch Verordnung (EU) 2017/1505 (Anpassung an ISO 14001:2015) und Verordnung (EU) 2018/2026 (komplette Neufassung von Anhang IV zur Umwelterklärung) fortgeschrieben. Alle Änderungen werden in einer konsolidierten Fassung der Kommission gepflegt und sind unmittelbar in allen EU-Staaten gültig.

  • 2018/2026: Klarere Struktur und Pflichtkennzahlen in der Umwelterklärung.

  • 2023/2463: Veröffentlichung eines neuen praktischen EMAS-Leitfadens („User’s Guide“) mit acht Prozessschritten.

  • 2023/1533: Anerkennung des regionalen Systems „Ecoprofit“ gemäß Art. 45 EMAS als gleichwertig – wichtig für hybride Ansätze.

Beide Systeme teilen denselben Managementsystem-Kern, doch EMAS verlangt: (1) jährliche, öffentlich zugängliche und validierte Umwelterklärung, (2) explizite Rechtskonformitäts-Auditberichte, (3) Registereintrag und EMAS-Logo-Nutzung, (4) regelmäßigere externe Vor-Ort-Verifizierung. Damit bietet EMAS mehr Transparenz und behördliche Anerkennung, während ISO 14001 stärker auf interne Steuerung fokussiert.

  1. Umweltprüfung aller Tätigkeiten und Rechtsregister.

  2. Umweltpolitik mit Verbesserungs-Commitment beschließen.

  3. Programm & Ziele samt Ressourcen planen.

  4. Umweltmanagementsystem (UMS) implementieren.

  5. Interne Umwelt-Audit(s) durchführen.

  6. Umwelterklärung erstellen.

  7. Validierung durch akkreditierten Umweltgutachter (Environmental Verifier).

  8. Eintrag ins EMAS-Register bei der zuständigen Stelle; danach Nutzung des EMAS-Logos möglich.

Sie muss mindestens (a) eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung aller umweltrelevanten Gesetze, (b) das Streben nach kontinuierlicher Verbesserung der Umweltleistung, (c) Prävention statt Nachsorge und (d) Dialogbereitschaft mit Stakeholdern beschreiben. Die Politik steht an der Spitze des Systems und wird jährlich in der Umwelterklärung bestätigt.

Das Dokument berichtet jährlich über Umweltpolitik, Zielerreichung, Kennzahlen (Energie, Emissionen, Wasser, Abfall u. a.) und geplante Maßnahmen. Es muss klar, quantitativ, für Laien verständlich sein, vom Gutachter validiert und anschließend öffentlich (Website, Register) zugänglich sein. Änderungen in 2018/2026 haben Format und Kernindikatoren vereinheitlicht.

Der Gutachter prüft Umweltprüfung, UMS, Auditprozesse, Rechtskonformität und die Glaubwürdigkeit aller Daten. Er validiert die Umwelterklärung, besichtigt Standorte, führt Interviews und stellt ein Validierungs-Protokoll aus, das dem Register vorgelegt wird. Seine Arbeit ist über nationale Akkreditierungsstellen reguliert; Leitlinien definieren Mindestbesuchs- und Prüfintervalle.

Die Registrierung ist drei Jahre gültig. Jährlich muss eine (gekürzte) Umwelterklärung erneut validiert werden. Vor Ablauf des dritten Jahres findet eine vollständige Re-Verifizierung statt. Kleine Organisationen können auf Antrag verlängerte Intervalle erhalten, sofern nachweislich geringe Umweltauswirkungen bestehen.

  • Externe Kosten: Validierungs-/Verifizierungsgebühren (abhängig von Standortzahl & Komplexität), Beratungsleistungen.

  • Registrierungsgebühren: z. B. Deutschland einmalig ≈ 509 €; Dänemark 2 000–4 000 DKK, jährliche Verlängerung 1 000–2 000 DKK.

  • Interne Kosten: Personalstunden, Schulungen, Daten-IT.
    Viele Bundesländer gewähren EMAS-Teilnehmern Gebührenermäßigungen (z. B. 25 % bei Immissionsschutzverfahren).

Nachweislich gelebte Rechtskonformität erleichtert Genehmigungen, reduziert Auflagen-Kontrollen, verkürzt Berichtspflichten (z. B. TA-Luft, Kreislaufwirtschafts- und Energielabel-Gesetze). Einige Länder koppeln Erleichterungen bei Umweltabgaben oder bevorzugen EMAS-Betriebe in öffentlichen Ausschreibungen.

Stand November 2024 sind 4 101 Organisationen mit 17 208 Standorten registriert. Führend sind Italien, Deutschland, Spanien, Österreich und Dänemark; häufigste Branchen: öffentliche Verwaltung, Abfall-/Wasserdienstleistung, Maschinen- & Fahrzeugbau, Energie-/Versorgung.

Ja. Organisationen mit weniger als 250 Beschäftigten und ≤ 50 Mio. € Umsatz können:

  • Prüfzyklen auf 4-jährig (statt 3-jährig) ausweiten,

  • verkürzte jährliche Umwelterklärungen erstellen,

  • vereinfachte Kernindikatoren anwenden.
    Voraussetzung ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde gemäß Art. 7 EMAS.

Ja. Art. 3 Abs. 3 eröffnet „Global Registration“. Die Registrierung erfolgt entweder über eine EU-Muttergesellschaft (Corporate Registration) oder direkt bei einer nationalen EMAS-Behörde, wenn diese Drittstaat-Registrierung anbietet (z. B. Österreich, Spanien). Ein Leitfaden der Kommission (2011/832/EU) beschreibt das Verfahren im Detail.

Nur registrierte Organisationen dürfen das Logo nutzen – allerdings nicht auf Produkten oder Verpackungen, um Verwechslungen mit Umweltzeichen zu vermeiden. Zulässig sind Geschäftsberichte, Websites, Briefköpfe, Standortschilder, Fahrzeugflotten oder Marketing-Materialien, sofern sie keinen Produktbezug herstellen und die Registrierungsnummer angeben

Die EMAS-Kernindikatoren (Energieverbrauch, Scope-1/2-Emissionen, Wasser, Abfall, Flächenverbrauch) decken große Teile der EFRAG-ESRS E1–E5 ab. Bereits validierte Daten können laut ESRS 1 § 121 „by reference“ übernommen werden; so sinken Prüfkosten, und das EMAS-Gutachter-Protokoll kann als „Limited Assurance“ für CSRD fungieren.

Die Kommission hat 11 SRD veröffentlicht (Tourismus, Einzelhandel, Lebensmittel & Getränke, Landwirtschaft, Abfall, Metall, ICT, Kfz-Produktion u. a.). SRD liefern Best-Practice-Beispiele, Leistungsindikatoren und Benchmarks, die als Blaupause für Zieldefinition und Umwelterklärung dienen.

EMAS-Prozesse lassen sich mit ISO 50001, Science Based Targets oder EU-ETS-MRV kombinieren, da sie bereits Energie- und Emissionskennzahlen systematisch erfassen. So können Unternehmen Dekarbonisierungsfahrpläne, Taxonomie-Konformität und ggf. Förderprogramme (z. B. „Energieeffizienz in der Wirtschaft“) unmittelbar aus EMAS-Daten ableiten.

  • Unvollständiges Rechtsregister (insbes. Abwasser- & Chemikalienrecht).

  • Unklare Systemgrenzen (z. B. ausgelagerte Logistik).

  • Umwelterklärung zu komplex oder ohne quantitative Ziele.

  • Zu spätes Einbinden von Beschäftigten (Motivation, Ideenpool fehlt).

  • Fehlende Schnittstelle zur Finanzabteilung – Kennzahlen nicht plausibilisiert.

  • Digitalisierung: EU-Pilot „Digital Environmental Statement“ mit maschinenlesbaren XBRL-Tags.

  • CSRD-Angleichung: Konvergenz von EMAS-Kennzahlen und ESRS-Datenpunkten.

  • Klimaziele 2040: Erwartung, dass EMAS Indikatoren um Scope 3 und Biodiversitäts-KPIs erweitert.

  • Internationalisierung: Zunehmende Artikel-45-Anerkennungen (z. B. „Eco-Lighthouse“, „Ecoprofit“).

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  • KMU-Förderungen: EU Green Deal-Instrumente koppeln Zuschüsse verstärkt an EMAS-Teilnahme.

Ihre Experten in Fragen des Umweltmanagements

Ob Umweltmanagementbeauftragte (UMB), Umweltmanager, Prozessverantwortliche oder Geschäftsführung – unsere Experten für EMAS und Umweltmanagement verfügen über langjährige Praxiserfahrung und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf die Anforderungen Ihres Unternehmens im Rahmen von EMAS abgestimmt sind.

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